Zur Terminvereinbarung für ein Erstgespräch hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter (Wichtig: Rückrufnummer und mögliche Rückrufzeiten) oder schreiben mir eine E-Mail. Gerne können Sie auch das Kontaktformular dieser Internetseite nutzen. Ich melde mich in den telefonischen Sprechzeiten zurück. Bitte verzichten Sie aufgrund des Datenschutzes auf eine ausführliche Beschreibung der Symptomatik in einer Email. Vieles ist im persönlichen Gespräch besser zu klären.
Im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde vereinbaren wir ein Erstgespräch. Hier können Sie den Anlass zur Kontaktaufnahme näher erläutern. Die Psychotherapeutische Sprechstunde kann bis zu 5 Sitzungen von 50 Minuten umfassen. Bitte bringen Sie die elektronische Gesundheitskarte (Versichertenkarte) zu Ihrem ersten Termin mit. Sie erhalten nach diesen Sitzungen eine Empfehlung zur Psychotherapie oder ggf. anderen Behandlungsmöglichkeiten.
Antragsstellung
Soll ein Antrag für eine Psychotherapie gestellt werden, machen wir dies gemeinsam. Zuvor muss aber in jedem Fall eine Konsiliaruntersuchung (körperliche Abklärung) durch den Kinder-/Hausarzt erfolgen. Der Arzt bescheinigt, dass keine körperlichen Ursachen für die Symptomatik vorliegen. Den Antrag stellen der/die Sorgeberechtigte für Ihr Kind (Eltern oder ggf. Vormund). Hierbei unterstütze ich selbstverständlich, die notwendigen Antragsformulare sind in meiner Praxis vorhanden. Die Bearbeitung des Antrages auf Genehmigung der Psychotherapie bei der Krankenkasse kann bis zu drei Wochen dauern.
Behandlungsdauer
Je nach Krankheits- und Beschwerdebild kommt es zur Genehmigung einer Kurz- oder im Verlauf zur Langzeittherapie. Zu welcher Therapiedauer es letztendlich kommt, ist von unterschiedlichen individuellen Punkten abhängig. Diese werden im Verlauf der Erstgespräche und Probatoriktermine erörtert und im Antragsverfahren durch die Krankenkasse berücksichtigt. Verlängerungsanträge im Verlauf der Behandlung sind möglich.
Behandlungsfrequenz
Die therapeutischen Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. Die begleitenden Eltern-/Bezugspersonengespräche vereinbaren wir gesondert und flexibel ca. einmal im Monat (1:4). Alle Termine werden in gemeinsamer Absprache verbindlich vereinbart.